Wollen oder können Sie Ihren Erben diese Aufgabe nicht zumuten? Möchten Sie sicher sein, dass Ihre Erben die von Ihnen verfügten Auflagen (z. B. Grabpflege) oder Vermächtnisse (z. B. Zahlung eines Geldbetrages an eine bestimmte Person) auch erfüllen?
Dann sollten Sie sich unbedingt für eine Testamentsvollstreckung entscheiden! Denn nur durch die Festlegung einer Testamentsvollstreckung können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr letzter Wille auch befolgt werden wird. Ich bin nach vielen Jahren praktischer Erfahrung und kontinuierlicher Fortbildung neben meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt für Erbrecht auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und kümmere mich um die zuverlässige und seriöse Durchsetzung Ihres letzten Willens und verwalte bzw. wickle den Nachlass professionell ab.
Kontaktieren Sie mich jederzeit gerne unter 07131/4054564 oder per E-Mail unter info@anwaltskanzlei-sosnik.de.