Abgesehen von den selten anzutreffenden Fällen, dass eine Abfindung im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, wird die Höhe einer Abfindung für den Fall des Verlustes des Arbeitsplatzes frei verhandelt.
Hier sind naturgemäß die gegenseitigen Interessen der Arbeitsvertragsparteien doch sehr unterschiedlich: Der Arbeitgeber will eine möglichst geringe Abfindung zahlen. Der Arbeitnehmer möchte möglichst viel herausholen, um entweder einen gewissen Zeitraum finanziell überbrücken oder sich gar von der gezahlten Abfindung gewisse Vermögenswerte (Auto, Wohnung etc.) leisten zu können.
Eines ist klar: Kein Arbeitgeber macht von sich aus in einem frühen Abfindungsangebot generöse Zusagen. Ohne professionellen Rat verschenken Sie daher im Zweifel viel Geld! Es lohnt sich daher, einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich neben der umfassenden Kenntnisse im Individual- und kollektiven Arbeitsrecht das nötige Handwerkszeug im Verhandeln mit Arbeitgebern und gegnerischen Kollegen angeeignet hat.
Ich habe als auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt nicht nur hunderte Gerichtsverfahren begleitet, sondern mich im Laufe der Jahre vor allem darauf spezialisiert, den perfekten Aufhebungsvertrag, dessen Herzstück die Abfindung darstellt, auszuhandeln. Im Vordergrund steht dabei das wirtschaftliche Interesse des Mandanten sowie die Bestrebung, sozial- und steuerrechtliche Nachteile jedweder Art zu vermeiden.
Sie wollen die maximale Abfindung?
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