Mit Recht fÜr Sie da.

  • Mit gewiefter Strategie...

    …handeln wir gemeinsam Ihre maximale Abfindung aus: „Je stärker wir sind, desto unwahrscheinlicher ist der Krieg“.

Abfindungsanwalt Heilbronn: Professionelle Maximierung Ihrer Abfindung

Abfindungsanwalt Heilbronn

Es ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum: Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es in jedem Fall eine Abfindung, meinen unzählige Arbeitnehmer, wenn ihnen eine Kündigung droht oder bereits ins Haus geflattert ist. Weit gefehlt!

Bei Fragen rund um Ihr rechtliches Anliegen rufen Sie mich bitte an. Eine kompetente Beratung ist in jedem Fall Gold wert.

Die Höhe Ihrer Abfindung ist Verhandlungssache!

Sie erhalten nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit plötzlich die Kündigung. Generell besteht kein Anspruch auf eine Abfindung, dennoch lässt sich bei einer Kündigung die Entschädigung trotzdem oft durchsetzen. Mehrere rechtlich legitime Wege führen in solch einem Fall zum Erfolg.

Wichtig ist, dass Sie die Voraussetzungen in Ihrem individuellen Fall kennen:

  • Ein gesetzlicher Anspruch besteht bei betriebsbedingter Kündigung und Kündigung aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers.
  • Mit einem Kündigungsschutz, stehen Ihre Chancen auf Abfindung gut.
  • Die Abfindung könnte im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Sozialplan des Unternehmens festgelegt sein.
  • Falls alle Kollegen eine Abfindung bei Kündigung erhalten, haben auch Sie einen Anspruch darauf.
  • Die Beratung durch einen Anwalt ist definitiv gold wert. Er schätzt Ihre Aussichten auf Erfolg ein und kennt zielführende Verhandlungsstrategien.
  • Mit einer Kündigungsschutzklage sichern Sie sich Ihre Abfindung rechtswirksam und stiegern Ihre Chancen auf Erfolg.

Abfindungsanwalt Heilbronn

Abgesehen von den selten anzutreffenden Fällen, dass eine Abfindung im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, wird die Höhe einer Abfindung für den Fall des Verlustes des Arbeitsplatzes frei verhandelt.

Hier sind naturgemäß die gegenseitigen Interessen der Arbeitsvertragsparteien doch sehr unterschiedlich: Der Arbeitgeber will eine möglichst geringe Abfindung zahlen. Der Arbeitnehmer möchte möglichst viel herausholen, um entweder einen gewissen Zeitraum finanziell überbrücken oder sich gar von der gezahlten Abfindung gewisse Vermögenswerte (Auto, Wohnung etc.) leisten zu können.

Eines ist klar: Kein Arbeitgeber macht von sich aus in einem frühen Abfindungsangebot generöse Zusagen. Ohne professionellen Rat verschenken Sie daher im Zweifel viel Geld! Es lohnt sich daher, einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich neben der umfassenden Kenntnisse im Individual- und kollektiven Arbeitsrecht das nötige Handwerkszeug im Verhandeln mit Arbeitgebern und gegnerischen Kollegen angeeignet hat.

Ich habe als auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt nicht nur hunderte Gerichtsverfahren begleitet, sondern mich im Laufe der Jahre vor allem darauf spezialisiert, den perfekten Aufhebungsvertrag, dessen Herzstück die Abfindung darstellt, auszuhandeln. Im Vordergrund steht dabei das wirtschaftliche Interesse des Mandanten sowie die Bestrebung, sozial- und steuerrechtliche Nachteile jedweder Art zu vermeiden.

Sie wollen die maximale Abfindung?
Rufen Sie mich an unter 07131/4054564 oder schreiben Sie mir eine E-Mail: info@anwaltskanzlei-sosnik.de

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Wissen nicht was zu tun ist? Wollen aber rechtliche Sicherheit?

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