In Deutschland ist das Erbrecht ein Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz. Soll heißen, jeder, der erbberechtigt ist, darf nur in einigen, wenigen Ausnahmen vom Erbe ausgeschlossen werden. Das Erbrecht ist ein subjektives Recht, bei dem der Erblasser Verfügungen über Eigentum und andere Werte testamentarisch festlegt. Erbberechtigte haben nach dem Tod Zugriff auf das Erbe.
Das hört sich einfach und plausibel an, ist in Wirklichkeit ein schwieriger und oft sehr belastender Vorgang. Vor allem, wenn großes Vermögen im Spiel ist oder die Familienverhältnisse sehr konfliktbeladen sind. Beim Verfassen des Testaments hat der Erblasser nicht immer freie Hand. Berücksichtigt werden müssen Erbvorverträge, Verträge zwischen Ehepartnern, gesetzliche Erbfolgen, usw. Für bestimmte Berufsstände gibt es vorgegebene Regeln, zum Beispiel ist die Erbfolge manchmal klar geregelt. Auf viele Fragen müssen Antworten gefunden werden. Zum Beispiel: Wie werden Erbe und Schenkung steuerrechtlich behandelt und was ist ein Vermächtnis? Wann und in welcher Höhe kann der Pflichtteil geltend gemacht werden? Wann Kann das Erbe ausgeschlagen werden und wann ist das sogar ratsam? Was ist unter Erbengemeinschaft zu verstehen und was hat das zur Folge? Kann ein Testament angefochten werden und wie sind die Erfolgsaussichten. Fragen über Fragen, die nur von einer Fachkraft abschließend und kompetent beantwortet werden können.
Es gibt nicht nur bei der Eröffnung eines Testaments große Überraschungen. Manchmal wird von später Abrechnung des Erblassers gesprochen. Viele Hürden und Fallstricke rechtlicher Art müssen mit einkalkuliert werden. Da ist verlässlicher, integrer Beistand wichtig. Ein Rechtsanwalt, der zuhört und bereit ist, sich in die Materie verantwortungsvoll einzuarbeiten. Und auf dessen fachlichen Rat gesetzt werden kann. Erbrecht Heilbronn